Diese Beitragsordnung legt die Jahresbeiträge des FSV fest und regelt das
Beitragseinzugsverfahren.
1. Die Mitgliedsbeiträge (Jahresbeiträge) werden wie folgt festgelegt:
a. Schüler/Azubis/Studenten/Kinder/Jugendliche
(bis 16 Jahre) 30€
b. Erwachsene 60€
c. Familienbeitrag 120€
d. Pensionäre 45€
e. Fördermitglieder mind. 40€
f. Ehrenmitglieder Beitragsfrei
2. Im Familienbeitrag sind Eltern, bzw. allein erziehende Elternteile sowie sämtliche zur
Familie gehörende Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
eingeschlossen.
3. Die einzelnen Abteilungen können zur Abdeckung ihrer Ausgaben zusätzliche
Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren festlegen. Diese müssen von den
jeweiligen Abteilungsversammlungen beschlossen und dem Vorstand zur
Genehmigung vorgelegt werden.
4. Für zusätzliche Angebote im Rahmen vom Trainingsbetrieb, den Wettkämpfen und
Veranstaltungen können von den Abteilungen bzw. vom Vorstand
Teilnehmergebühren festgelegt werden.
5. Bei Neuaufnahme bis zum 30. Juni eines Jahres ist ein voller Jahresbeitrag zu
entrichten. Bei Neuaufnahmen nach dem 30.Juni eines Jahres ist ein halber
Jahresbeitrag fällig.
6. Die Beiträge werden vorzugsweise per Lastschrifteinzugsverfahren im Zeitraum des
01. Januar bis 01.März eines Jahres eingezogen.
Mitglieder, die ihren Beitrag überweisen, müssen bis zum 31. Januar überwiesen
haben.
7. Sollte ein Mitglied innerhalb eines Jahres seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger,
schriftlicher Mahnung nicht nachkommen, behält sich der Vorstand vor, die
Streichung des Mitglieds von der Mitgliederliste zu beschließen.
a. Zahlungserinnerung nach 14. Tagen telefonisch oder per Mail
b. 1. Mahnung nach 1 Monat schriftlich 5€
c. 2. Mahnung nach 2 Monaten schriftlich 10€
8. Ausgaben, die durch Rückbuchungen, falsche Konten- oder Bankbezeichnungen
dem Verein entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied in Rechung gestellt.
9. Vereinskonto des Feuerwehr – Sportverein Köln e.V.
BB Bank, Konto: 7039000, BLZ: 66090800
10. Diese Beitragsordnung tritt gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom
01.03.2011 sofort in Kraft.